Mein Blog beschäftigt sich mit finanzieller Freiheit und daher auch ganz wesentlich mit passiven Einkommensquellen. Meine Leser sagten mir in einer jüngst durchgeführten Umfrage, dass der Themenkomplex passives Einkommen, ihnen am wichtigsten ist. Daher widmet sich der heutige Artikel der Frage, wie eine mögliche passive Einkommensquelle, nämlich die Einkünfte als Blogger, von Bürokratie und Steuer (in Österreich) behandelt um nicht zu sagen verfolgt werden.
Bloggen als passives Einkommen
Wie schon an anderer Stelle beschrieben, kann Bloggen systembasiertes, passives Einkommen erwirtschaften. Das bedeutet, dass ein Geschäftssystem, das – wenn es erst einmal aufgebaut ist – regelmäßige Einkünfte erwirtschaftet ohne, dass es aktiver Arbeitsleistung bedarf. Konkret folgt dieses Einkommen dann der Logik „Einkommen = Anzahl Nutzer x Nutzungsgebühr je Nutzer“.
Blogger können aus drei Quellen Einkünfte beziehen:
- Werbung in Form von Bannern & Co. – dabei wird sowohl das Zeigen der Werbung aber v.a. erfolgte Geschäftsabschlüsse auf Basis der im Blog gezeigten Werbung („click-through“) vergütet. Prominente Partner für Werbung auf Blogs sind Google Adsense und WordAds von WordPress.
- Affiliate Marketing – dabei erwirtschaftet der Blogger durch die Vermittlung von Produkten & Dienstleistungen Einkünfte, nämlich wenn die beworbenen Produkte gekauft werden bzw. es zum Vertragsabschluss bzw. einer Produktaktivierung kommt. In die Kategorie Affiliate Marketing* fallen u.a. Amazon Affiliate aber auch viele andere Angebote von Unternehmen, die so ihr Online-Marketing* treffsicher gestalten.
- Auftragsarbeit – sprich die Publikation von Artikeln gegen Erhalt eines Honorars, wobei sicher entsprechend positive werbliche Darstellungen von Produkten & Dienstleistungen gewünscht sind.
Genau genommen entsprechen nur Werbung & Affiliate Marketing der Logik einer passiven Einkommenquelle. Denn nur in diesem Fall steigt mit der Anzahl der Nutzer auch das Einkommen; natürlich auch nur dann, wenn man annimmt, dass die Conversion Rate mit steigendem Traffic gleich bleibt. Bei Auftragsarbeit sollte man richtigerweise von aktiver Tätigkeit ausgehen. Denn die Zeit für das Erstellen eines Artikels wird durch das Honorar 1:1 abgegolten. Man kann natürlich argumentieren, dass dieses Honorar höher ausfällt, wenn es sich um einen entsprechend populären Blogger handelt, aber das ist wohl eher ein Nebenaspekt.
Eine weitere wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist, ob das Bloggen denn tatsächlich passives Einkommen schafft, oder ehrlicherweise stark an regemäßigen Publikation von Artikeln hängt. Dadurch gäbe es nämlich noch immer eine deutliche aktive Tätigkeits-Komponente. Meine Blogpause in der zweiten Jahreshälfte 2018 zeigte mir, dass es zwar zu einem gewissen Rückgang im Traffic kommt, wenn nicht regelmäßig Artikel publiziert werden. Gleichzeitig verbleibt ein gewisser Sockel-Traffic, der unabhängig von neu publizierten Artikeln eintrifft und regelmäßig zu Werbeeinnahmen führt. Daraus schlussfolgere ich, dass es sich tatsächlich um passives Einkommen handelt.
Schließlich ist zu prüfen, ob Bloggen tatsächlich entsprechend zahlreicher urban legends zu unmittelbarem Reichtum und monatlichen Einkommen von fünfstelligen Euro-Summen kommt. Meine eigene Erfahrung zeigt, dass es sich tatsächlich um urban legends handelt! Bitte versteht mich nicht falsch, ich wünsche jedem Blogger Ruhm, Erfolg und Reichtum, doch entspricht es weder meiner eigenen Erfahrung, noch verfügbaren Statistiken, dass man viel Geld verdient.
Nach dieser Statistik von www.lifehacker.com verdienen nur 4% der Blogger mehr als $10,0000 – auch wenn sich das noch immer sehr positiv anfühlt. Ich hätte mich nicht gewundert, wenn es nur <1% wären, die substanziell Geld mit ihrem Blog verdienen. Ich persönlich falle jedenfalls nicht in das hellblaue Tortenstück 😉 Das steht für mich allerdings auch nicht im Vordergrund. Es ist zwar schön seine laufende Kosten für Hosting & Co abgedeckt zu bekommen, doch blogge ich, da es mir um die Weitergabe von hoffentlich hilfreicher Information geht und ich einen Betrag zur Vermittlung von Finanzbildung leisten möchte, wo andere Einrichtungen versagen.
Doch selbst, wenn es sich nicht um Unsummen handelt und schnurrt meist doch eine (kleine) passive Einkommensquelle dahin. Wo es Einkommen gibt, sind Bürokratie und Steuern meist nicht weit…hier dargestellt für Österreich.
Bürokratie – erster Streich – Wirschaftskammer
Die erste bürokratische Frage ist, ob ein Blogger Unternehmer ist, der auch in der Wirtschaftskammer Mitglied sein muss. Laut der österreichischen Gewerbeordnung ist das jeder, der eine Tätigkeit gewerbsmäßig ausübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen Vorteil zu erzielen […]. Sobald also z.B. Werbung auf einem Blog geschalten wird, würde also eine Absicht auf Gewinnerzielung bestehen und somit eine Wirtschaftskammer-Pflichtmitgliedschaft bestehen. Das klingt per se schon mal schwierig.
Gleichzeitig gibt es in Österreich den Begriff des neuen Selbständigen. Dabei handelt es sich um Personen, die auf Grund einer betrieblichen Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen und dafür keine Gewerbeberechtigung benötigen. Das klingt interessant, da es also offensichtlich auch Selbständigkeit ohne Gewerbeschein gibt. Doch welche Berufe sind von diesem Betriff umfasst. Die Website help.gv.at der Republik Österreich nennt Autoren, Vortragende und Psychotherapeuten als Beispiele für neue Selbständige. Die Wirtschaftskammer Österreich, die ja wissen muss, wen sie aus Ihren Fittichen entlässt, spricht bei Vortragenden, Künstlern, Sachverständigen, Aufsichtsräten, Journalisten, Schriftstellern und Selbständigen in Gesundheitsberufen von neuen Selbständigen
Es scheint unklar zu sein, ob nun Wirtschaftskammermitgliedschaft besteht oder nicht. Ich persönlich vertrete die Ansicht, dass es sich bei Bloggern recht klar um neue Selbständigkeit handelt. Das Schreiben und Publizieren auf einem Blog ist eine schöpferische Tätigkeit, die sich nicht von der Tätigkeit eines Autors oder Journalisten unterscheidet. Alle beschriebenen Berufsbilder haben gemeinsam, dass durch die kreative Kraft des Bloggers/Autors/Journalisten ein immaterielles Gut geschaffen wird, das über welchen Weg auch immer verbreitet und monetarisiert. Dabei kann es nicht auf die Art der Erzielung von Einkünften ankommen. Denn ob ein Autor nur Tantiemen für den Verkauf seiner Bücher kommt oder der Journalist für seinen Artikel bezahlt wird, erscheint unerheblich. Ich halte es daher auch für überschießend, sicherheitshalber Bloggern Gewerbeanmeldungen zu empfehlen.
Bürokratie – zweiter Streich – Sozialversicherung
Wenn man schon der Wirtschaftskammer und ihrer Pflichtmitgliedschaft entkommen kann, so entkommt man aber noch nicht automatisch dem Sozialstaat und seinen Systemen der sozialen Sicherheit. Denn auch neue Selbständige sind grundsätzlich ab dem ersten Tag der Tätigkeit sozialversicherungspflichtig. Einzig, wenn die Tätigkeit weniger als € 5.361,72 pro Jahr einbringt, drückt auch die Sozialversicherung ein Auge zu und verzichtet auf die
Wenn die oben zitierten erzielbaren Einkünfte als Blogger halbwegs aussagekräftig sind, wird es für den ganz überwiegenden Anteil der Blogger bedeuten, dass keine Sozialversicherungspflicht besteht. Sobald der genannte Grenzwert von € 5.361,72 pro Jahr (voraussichtlich) überschritten wird, wird der volle Betrag von 27,68% vom Einkommen als für Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung fällig und die mit der Sozialversicherung einhergehende Bürokratie schlägt voll zu. Gut, dass ich mit www.meinefinanziellefreiheit.com deutlich unter dieser Schwelle unterwegs bin!
Bürokratie – dritter Streich – Steuer
Tja, wenn man schon Wirtschaftskammer und Sozialversicherung entkommen kann, darf ich zum Abschluss verkünden, dass man keinesfalls der Einkommenssteuerpflicht entkommt! Denn Einkommenssteuerpflicht besteht ab dem ersten Euro! Darauf weist z.B. auch help.gv.at charmant hin.
Interessant erscheint mir dabei, dass Staat die Einkünfte (=nach Einnahmen-Ausgabenrechnung Umsatz abzüglich Kosten) aus systembasierten, passiven Einkommensquellen mit dem normalen, progressiven Einkommenssteuer-Tarif (bis 55%) versteuert. Es wird im Steuerrecht also nicht zwischen aktivem und passivem Einkommen unterschieden. Vielmehr greift der Staat ungeachtet des Mechanismus, wie die Einkünfte erzielt werden, mit steigendem Einkommen immer mehr zu.
Im Gegensatz dazu der österreichische Staat bei passivem Einkommen aus Kapital, deutlich weniger aggressiv zu. Es werden nämlich nur 25% bzw. 27,5% Kapitalertragssteuer berechnet. Die häufig dafür ins Treffen geführte Erklärung ist, dass das Kapitalvermögen als Basis für die passive Einkommensquelle zuerst ja erwirtschaftet und damit schon einmal versteuert werden muss. Dennoch sind kapitalbasierte, passive Einkommensquellen aus Wertpapieren o.ä. gegenüber dem passiven Einkommen des Bloggers deutlich im Vorteil.
Wichtig ist mir zum Abschluss noch der Hinweis, dass es sich um meine Sicht der Dinge nach österreichischer Rechtslage per März 2019 handelt. Dabei weise ich darauf hin, dass ich keine Gewähr für die Angaben leisten möchte und sicher nicht als Steuerberater o.ä. auftreten will. Die Situation für Deutschland oder die Schweiz mag ich nicht einschätzen und verweise gern aus meine Kollegen aus Deutschland bzw. der Schweiz.
Bin nun insb. auf die Reaktionen meiner Blogger-Kollegen in den Kommentaren gespannt, nämlich wie ihr mit Bürokratie und Steuern umgeht!
Das Problem kenn ich nur zu gut. Ich bin schon am längeren am Überlegen, wie ich meine finanzielle Freiheit angehe. Ich bin in der glücklichen Lage das notwendige Vermögen bereits zu besitzen. Nur ist das in Österreich wieder mal nicht so einfach.
Mein Plan war/ist folgender:
Einnahmen aus Miete und Ausschüttungen aus ETFs. Miete sollte ich unversteuert bekommen da <11.000€ p.A. Ausschüttungen sind endbesteuert.
Krankenversicherung fällt weg, da mitversichert bei der Frau.
Pensionsversicherung hätte ich nicht freiwillig weitergezahlt da es sich nicht rechnet. Ich habe schon genug Beitragsjahre für einen Pensionsanspruch.
Zusätzlich wollte ich zwecks Interesse einen Blog betreiben und auch einen kleinen Nebenjob als Selbständiger anfangen.
Aber:
Sobald ich Geld verdiene müsste ich ein Gewerbe anmelden und mich versichern. Das kostet mit den Mindestbeiträgen ca. 2000€ im Jahr. Zählen da die Mieteinnahmen auch dazu?
D.h. ich muss mindestens 2000€ im Jahr mit dem Blog/Nebenjob verdienen um keinen Verlust zu machen!
Also ist es eigentlich besser wenn ich nichts arbeite?
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Hallo RobiTobi,
Vielen Dank für Deinen Kommentar!
Erst einmal herzlichen Glückwunsch, dass Du die finanzielle Freiheit offenbar bereits erreicht hast.
Gleichzeitig beschreibst Du ein hässliches Feastures des Steuersystems. Das System ist dahingehend optimiert, dass es unselbständige Beschäftigung bis zum Pensionsantritt “begleitet”. Sowohl Nebentätigkeiten als auch die finanzielle Freiheit per se sind nicht eingeplant. Entsprechend gravierende Auswirkungen hat dies. Die Mindestprofitabilität von €2.000, die Du nennst, wird für einen Blog gerade zu Beginn schon sehr schwierig sein. Im Ergebnis verhindert das bestehende System also Deine produktive Tätitgkeit – sehr übel!
Wenn Du aber Lust am Schreiben hast, freue ich mich über einen Gastbeitrag auf MFF! Meld Dich einfach.
Viele Grüße
MFF
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