Die Artikel der letzten Wochen haben sich damit beschäftigt, wie man seine Finanzen am besten unter Kontrolle bringen und halten kann. Ihr konntet über Konsumschulden, „gute Schulden“, Kreditkarten und natürlich die Schuldenlawine zur Schuldentilgung lesen – alles Artikel, die bei einem nachhaltigen, schuldenfreien Umgang mit den persönlichen Finanzen unterstützen können. Doch was ist zu tun, wenn die Schulden schon außer Kontrolle geraten sind? Ist Privatkonkurs eine Option bzw. die letzte Möglichkeit? Der heutige Artikel soll helfen diese Fragen zu beantworten, keine Sorge es wird keine rechtliche Abhandlung über die Gesetze zur Privatinsolvenz 😉 sondern vielmehr ein praktischer Ratgeber an Hand von drei Faustregeln – viel Spaß beim Lesen!

Wann ist der Zeitpunkt überhaupt erreichet, dass die Schulden außer Kontrolle geraten sind? Eine Schuldnerberatung schreibt blumig, dass man sich an sie wenden möge, wenn einem die Schulden über den Kopf wachsen und man allein nicht mehr weiter weiß. Für meinen Geschmack ist das zu wenig konkret und insgesamt wenig hilfreich! Denn ob dies bereits Klagen der Gläubiger bei Gericht oder bloß hohe monatliche Zahlungen für Zinsen sind, sagt keiner. Die beiden genannten Gefühle sind subjektiv und vielleicht individuell auch sehr bedrückend, für konkret denkende Menschen wie mich aber einfach zu abstrakt.

Bereits zuvor habe ich die Schuldenlawine beschrieben. Diese wird in den allermeisten Fällen ein sehr gutes Mittel sein, um einen Schuldenberg rasch und konsequent abzubauen. Ich möchte aber drei Faustregeln aufstellen, die Indizien geben, dass die Situation in der Tat bedrohlich bzw. außer Kontrolle ist. Bedrohlich heißt, dass vielleicht die Schuldenlawine nicht wirksam sein wird, weil entweder tatsächlich eine Überschuldung vorliegt oder auch eine Zahlungsunfähigkeit droht:

1) Dein Nettovermögen ist deutlich negativ

Erstes Indiz für eine Überschuldungssituation ist, dass das Nettovermögen (also Vermögen abzüglich Schulden) deutlich negativ ist. Wenn also ein positives Nettovermögen – ggf. auch in Form einer Immobilie – vorliegt, dann ist der Weg in den Privatkonkurs ohnedies wenig sinnvoll. Von einem deutlich negativen Nettovermögen würde ich dann sprechen, wenn das negative Vermögen mehr als das Dreifache des Jahreseinkommens beträgt.

Rechenbeispiel 1

  • Negatives Nettovermögen €120.000
  • Monatliches Einkommen (netto, 12x jährlich) €2.000 = jährliches Einkommen (netto) €24.000
  • €120.000 > €72.000
  • Vermutlich liegt wahrscheinlich eine Überschuldungssituation vor

Rechenbeispiel 2

  • Negatives Nettovermögen €220.000, zudem ist aber eine Eigentumswohnung im Wert von €200.000 vorhanden – richtigerweise beträgt ist das Nettovermögen nur mit €20.000 negativ
  • Monatliches Einkommen (netto, 12x jährlich) €2.000 = jährliches Einkommen (netto) €24.000
  • €20.000 < €72.000
  • Vermutlich liegt keine Überschuldungssituation vor, auch wenn die Schuldenlast erdrückend wirken mag

Ich mache diese strenge Rechnung in Bezug auf das Nettovermögen und Immobilien bzw. sämtliche Vermögenswerte deshalb, da im Konkursfall das gesamte Vermögen betrachtet wird. Auch Immobilien würden eben verwertet werden. So lange also positives Nettovermögen vorliegt, ist an eine Insolvenz wohl kaum zu denken. Die positiven Vermögenswerte würden alle samt verkauft/verwertet, um die Schulden zu tilgen.

2) Zinszahlungen fressen mehr als die Hälfte des verfügbaren Einkommens auf

Eines von zwei weiteren Indizien für eine Zahlungsunfähigkeit ist, wenn ein hoher Anteil des frei verfügbaren Einkommens für den Zinsendienst aufgewendet werden muss. Das bedeutet, dass allein die laufende Bedienung der Schulden erhebliche Ressourcen verschlingt und für eine Tilgung nicht mehr wirklich viel übrig bleibt…das bedeutet konkret:

Rechenbeispiel 1

  • Monatliches Nettoeinkommen (12x jährlich) €2.000
  • Monatliche Fixkosten in Höhe von €1.400
  • Frei verfügbares monatliches Einkommen von €600
  • €70.000 Schulden mit einem Zinssatz von 6% verzinst (Konsumkredite) = jährliche Zinsbelastung von €4,200 = monatliche Zinsbelastung von €350
  • Es besteht eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach der genannten Faustregel, da 58% des frei verfügbaren Einkommens für den Zinsendienst verbraucht werden

Rechenbeispiel 2

  • Monatliches Nettoeinkommen (12x jährlich) €2.500
  • Monatliche Fixkosten in Höhe von €1.600
  • Frei verfügbares monatliches Einkommen von €900
  • €250.000 Schulden mit einem Zinssatz von 1,5% verzinst (Baufinanzierung) = jährliche Zinsbelastung von €3,750 = monatliche Zinsbelastung von €229
  • Es besteht keine Gefahr der Zahlungsunfähigkeit nach der genannten Faustregel, da nur 25% des frei verfügbaren Einkommens für den Zinsendienst verbraucht werden

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3) Tilgung der Schulden dauert bei voller Anspannung länger als 10 Jahre

Die dritte Faustregel prüft, ob eine Schuldentilgung bei großen finanziellen Einschränkungen in einem vernünftigen Zeitraum möglich ist. Denn wenn auf absehbare Zeit keine vollständige Tilgung möglich ist, sind Lösungen über die Privatinsolvenz in der Tat zu überlegen. Aber auch bei dieser Faustregel, sind wahrscheinlich Rechenbeispiele am anschaulichsten:

Rechenbeispiel 1

  • Monatliches Nettoeinkommen (12x jährlich) €1.500
  • Monatliche Fixkosten bei finanzieller Anspannung (Existenzminimum analog der Berechnung auf der Website der Wiener Schuldnerberatung) €1.192
  • Monatlich frei verfügbares Einkommen €308 = jährlich frei verfügbares Einkommen von €3.696
  • €31.000 Schulden mit einem Zinssatz von 5% (Konsumschulden)
    • Jährliche Zinsbelastung = €1,555
    • Verbleibendes frei verfügbares Einkommen für Tilgungen = €2.141
    • Dauer der Schuldentilgung >14 Jahre
  • Es liegt wahrscheinlich ein Fall der Überschuldung vor, ein Privatkonkurs ist in Erwägung zu ziehen – nota bene auch hier wieder, wenn Faustregel 1) bereits ausgeschlagen ist und ein negatives Nettovermögen vorliegt

Rechenbeispiel 2

  • Monatliches Nettoeinkommen (12x jährlich) €3.500
  • Monatliche Fixkosten heute €3.000
  • Monatliche Fixkosten bei finanzieller Anspannung (Existenzminimum analog der Berechnung auf der Website der Wiener Schuldnerberatung) €1.792
  • Monatlich frei verfügbares Einkommen €1.708 = jährlich frei verfügbares Einkommen von €20.496
  • €110.000 Schulden mit einem Zinssatz von 5% (Konsumschulden)
    • Jährliche Zinsbelastung = €5.500
    • Verbleibendes frei verfügbares Einkommen für Tilgungen = €14.996
    • Dauer der Schuldentilgung >7 Jahre
  • Es liegt kein Fall der Überschuldung vor, ein Privatkonkurs ist wohl nicht sinnvoll, vielmehr ist aber ein rasches Senken der monatlichen Fixkosten angebracht, um mehr Geld für die Schuldentilgung bereit stellen zu können – dieses Rechenbeispiel zeigt sogar einen großartigen Case für die Schuldenlawine auf!

Fazit: Wenn Du bei Faustregel 1) festgestellt hast, dass Dein Nettovermögen deutlich negativ ist und zumindest eine der Faustregeln 2) und 3) ausgeschlagen haben, sind alternative Sanierungsmaßnahmen neben der Schuldenlawine in Betracht zu ziehen! Auch ein Privatkonkurs kann in Betracht kommen. Faustregel 1) muss aus meiner Sicht zwingend ausschlagen, da natürlich die Verwertung etwaiger Vermögensgegenstände der erste Schritt sein muss, bevor eine Beteiligung der Gläubiger an der Sanierung erfolgen kann. Ein Privatkonkurs mit bestehender Immobilie bzw. Wertpapierdepots odgl. ist also jedenfalls sinnlos.

Hier auch noch eine Übersicht über weiter Informationsquellen, wenn sich durch die oben dargestellten Faustregeln eine kritische Situation zeigte:

2 thoughts on “Privatkonkurs

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